Du kannst den digitalen Mitgliedsantrag ausfüllen oder die Beitrittserklärung ausfüllen und an uns senden!
Die ausgefüllte Beitrittserklärung (digital) wird direkt an den Vizepräsidenten weitergeleitet.
Aktuell kann die Beitrittserklärung nicht digital ausgefüllt werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, den PDF-Antrag auszufüllen und an uns zu senden.
Die ausgefüllte Beitrittserklärung (PDF) kannst du an secgen@elsa-jena.de senden oder per Post an uns übermitteln: ELSA-JENA e.V. | Carl-Zeiss-Straße 3 | 07743
Kündigung der Mitgliedschaft
Ende deiner Mitgliedschaft
Bitte beachte, dass dein Austritt erst zum Ende des Hochschulsemesters, also zum 31.03. oder 30.09. eines Jahres, wirksam wird, in dem er erklärt wird.
Das hat zwei Auswirkungen:
(1) Du bist auf der Mitgliederversammlung bis zum Ende deiner Mitgliedschaft stimmberechtigt. Daher würden wir uns freuen, wenn du an der Mitgliederversammlung dieses Semesters noch teilnimmst.
(2) Da deine Mitgliedschaft erst mit Ende des Semesters erlischt, wird für das laufende Semester noch der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 10, 00 Euro eingezogen.
Löschung personenbezogener Daten