Partner

ELSA-Jena e.V. wird durch Förderpartner und die Mitglieder des Beirats unterstützt.

Möchten Sie ELSA-Jena e.V. unterstützen? Kontaktieren Sie uns gern!

Förderpartner

Beirat

Prof. Dr. Christian Alexander

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Medienrecht

Prof. Dr. Walter Bayer

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht

Prof. Dr. Michael Brenner

Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Dr. h.c. Stefan Kaufmann

Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs a. D. 

Prof. Dr. Matthias Knauff

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschaftsrecht

Prof. Dr. Walter Pauly

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Rechts- und Verfassungsgeschichte und Rechtsphilosophie 

Prof. Dr. Edward Schramm

Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Europäisches und Internationales Strafrecht

Dr. Andreas Schaefer

General Counsel
Jenoptik AG

Kooperationsmöglichkeiten

Unsere Praxispartner

Als Praxispartner bieten Sie den Juristen von morgen einen Einblick in die Berufswelt. Sie kommen in Kontakt mit unseren Mitgliedern und sichern sich durch stetige Präsenz einen Platz im Bewusstsein der Studierenden. Durch Ihre Partnerschaft zeigen Sie, dass sie das Engagement der ELSA-Mitgleider wertschätzen und begleiten diese vom Studium bis zum Referendariat.

Unsere Projektpartner

Sie haben ein bestimmtes ELSA-Projekt ins Auge gefasst oder möchten einen Bereich ganz gezielt unterstützen? Dann werden Sie Projektpartner von ELSA-Deutschland e.V. und stehen Sie mit dieser speziellen Unterstützung so im Fokus der Studierenden.

Martin Schöppe

Martin Schöppe

Präsident ELSA-Jena e.V.

Sie möchten ELSA-Jena e.V. als Förderpartner oder bei einem Projekt unterstützen?

Kontaktieren Sie den Präsidenten von ELSA-Jena e.V. gern per E-Mail!

president@elsa-jena.de

Wir bitten um Verständnis, dass wir leider auf eine Verlinkung zu unseren Förderkreispartnern verzichten müssen. Dies würde aus gesetzlicher Sicht eine steuerlich wirksame Gegenleistung darstellen. Dadurch würde aus einer Spende eine Leistung im Sinne von Sponsoring, für welche wir Steuern abführen müssten. Vielen Dank.